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Seit 1.11.2009 wird ein neutraler und einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungsdienste innerhalb der EU und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) wirksam. Die nationale Umsetzung, das österreichische Zahlungsdienstegesetz, schafft für Verbraucher mehr Auswahl, Sicherheit und Effizienz im Umgang mit Zahlungsdienstleistungen. |
- Verbindlich einheitliche Zahlungsverkehrsregelung im gesamten EWR-Raum
- Garantierte Überweisungsfristen
- Verbesserte Information:
- Um die verrechneten Entgelte besser nachvollziehen zu können, wird Ihnen monatlich in ELBA-internet oder auf Nachfrage in Ihrer Raiffeisenbank ein kostenloser Entgeltnachweis zur Verfügung gestellt.
- Bei Nichtdurchführung von Zahlungsaufträgen werden Sie am Kontoauszug informiert.
- Bei Sperre eines Zahlungsinstrumentes (Maestrokarte, Kreditkarte, ELBA...) aus Gründen der Sicherheit oder anlässlich sonstiger Umstände werden Sie darüber umgehend von Ihrer Raiffeisenbank informiert.
- Verlängerte Einspruchsfrist bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften von Ihrem Konto (8 Wochen)
- Für nicht autorisierte Zahlungen, die ohne Ihr Verschulden entstanden sind, geht die Haftung für den entstandenen Schaden auf die Bank über.
Die Umsetzung des Zahlungsdienstegesetzes wurde in die Allgemeinen Geschäftsbedinungungen (Fassung 2009, gültig ab 01.11.2009), in die besonderen Bedingungen für Bezugskarten und in die Teilnahmebedingungen für Electronic Banking der RBG NÖ-Wien eingearbeitet. Ab dem 07.09.2009 liegen diese in Ihrer Raiffeisenbank zur Abholung bereit oder sind in den AGB auf der Homepage nachzulesen.
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