Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen zurück
Wichtige Informationen zur Novelle des Bankwesengesetzes
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Seit 1. Juli 2010 ist die Novelle zum Bankwesengesetz in Kraft. Diese sieht eine Ausweispflicht für alle Sparbuchauszahlungen vor. |
Die Novelle zum Bankwesengesetz* regelt die Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen neu. Sie soll den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen.
Die Regelung sieht eine Identifizierungspflicht bei allen Sparbuchauszahlungen vor. Beachten Sie bitte, dass Sie bei jeder Sparbuchauszahlung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen müssen. Informieren Sie auch Personen entsprechend, an die Sie ein Losungswortsparbuch weitergeben.
Was ist neu?
Die Änderung betrifft Spareinlagen, die den Guthabenstand von 15.000 Euro bzw. Euro-Gegenwert unterschreiten und nicht auf den Namen eines identifizierten Kunden lauten. Auszahlungen dürfen nun ausschließlich gegen Vorlage des Sparbuches, Nennung des vereinbarten Losungswortes und Feststellung der Identität des Vorlegers des Sparbuches erfolgen.
Was bedeutet das für Sie?
Die neue Regelung bietet Ihnen noch mehr Sicherheit für Ihre Spareinlagen. Nach Vorweisen Ihres gültigen Lichtbildausweises kann Ihr Erspartes rasch und sicher ausbezahlt werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Raiffeisenberater.
* Novelle zum Bankwesengesetz, veröffentlicht im BGBl Nr. 37/2010 („BWG-Novelle“)
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